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Das Phänomen der Vergesslichkeit tritt ein, wenn Sie mit Ihrer gecharterten Yacht und Ihren Freunden, die erst zum gelungenen Bootsurlaub beitragen, auf den Gewässern Ihrer Träume schippern. Es ist das Freiheitsgefühl, das uns vergessen lässt, dass die gecharterte Yacht nicht die unsere ist. Und wie schnell ist es passiert? Ein Segel reißt, die Schraube berührt den Grund oder unsere Ferienyacht bekommt ein paar Kratzer ab. Verständlicherweise sichert sich der Yachteigner vor unliebsamen Überraschungen ab und erhebt eine Schutzgebühr, die Kaution. Findet er nach Ihrer Rückkehr vom Traumurlaub auch nur die kleinsten Schäden, wird er diese Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Dagegen sind Sie mit einer Charterkautionsversicherung bestens abgesichert. Nutzen Sie die Vorteile unserer attraktiven Kautionsversicherung für Skipper & Crew.

Deckungsumfang

Es gilt der teilweise oder völlige Einbehalt der Charterkaution durch den Eigner/Vercharterer infolge von Verlust oder durch den privaten Versicherungsnehmer oder seiner Crew schuldhaft herbeigeführten Beschädigungen der gecharterten Yacht als versichert. Versicherungsleistung: Die Wiedergutmachung des Schadens in Geld bis zur Höhe der Versicherungssumme. Der Selbstbehalt liegt bei 10% der Kautionssumme, min. jedoch bei 100,- EUR. Bei Einschluss des Regattarisikos liegt der Selbstbehalt bei 15% der Kautionssumme, min. jedoch bei 300,- EUR.

Einfaches Preismodell

Zur Ermittlung der Versicherungsprämie für unsere Charterkautionsversicherung werden lediglich zwei Informationen benötigt:

  • Soll es sich um eine Törndeckung oder eine Jahresdeckung handeln?
  • Wie hoch ist die Kautionssumme (bei Jahresdeckung die höchste, zu erwartende Kautionssumme)

TörndeckungJahresdeckung
Kautionssumme bis 3.000 €8 %15 %
Kautionssumme über 3.000 €7 %13 %
Mindestprämie75,- €100,- €
Regattarisikozzgl. 15 %zzgl. 15 %

Wir erheben zusätzlich eine einmalige Policierungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer.

Beispielrechnungen:

Ein Törn mit einer Kautionssumme von 2.750 € ohne Regattarisiko: 2.750,- € x 0,08 = 220,- € Sofern das Regattarisiko eingeschlossen werden soll, gilt folgende Rechnung: 2.750,- € x 0,08 x 1,15 = 253,- € Ein Törn mit einer Kautionssumme von 900 € ohne Regattarisiko: 900,- € x 0,08 = 72,- € Die errechnete Prämie liegt unter der Mindestprämie . Somit beträgt die Prämie 75,- €

Für Yachtversicherung

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Für Skipper & Crew

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EIS - European Insurance & Services GmbH Scharfe Lanke 109-131 D-13595 Berlin Tel: +49 (0)30 214 082 -0 Mo.-Fr.: 9:00 - 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) [email protected]

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Charter-Kautionsversicherung

Die Charter-Kautionsversicherung greift bei Schadensfällen auf einer gecharterten Yacht und schützt den Charterer vor dem Verlust der Kautionssumme . Besteht zu Beginn eines Segeltörns noch häufig Einigkeit darüber, wer bei einem eventuellen Schaden haftet und zahlen muss, so wird diese bei einer echten Beschädigung des Bootes gerne mal über Bord geworfen.

Der Skipper trägt dann an Bord die alleinige Verantwortung für das Boot und seine Crew, was dazu führt, dass dieser auch im Falle eines Schadens dafür haftet, obwohl er vielleicht gar nicht daran beteiligt war. Um solch unangenehme Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen, sollten Sie stets eine Charter-Kautionsversicherung abschließen.

Eine Charter-Kautionsversicherung sichert den Erhalt Ihrer Kaution auch im Schadensfall!

Was ist eine Charter-Kautionsversicherung?

Sind die leistungen durch die übliche kautionsversicherung abgedeckt, wann sollte die versicherung am besten abgeschlossen werden, was muss beim vertragsabschluss beachtet werden, mit welchen kosten ist zu rechnen.

  • Was ist im Schadensfall zu tun?

Charter-Kautionsversicherung: Segelschiff auf offener See

Segel- und Motoryachten fallen in die Kategorie der Luxusgüter . Bei einer Beschädigung muss daher mit hohen Reparaturkosten gerechnet werden. Um hier Kosten einzusparen, schließen Charterunternehmen für ihre Boote Vollkaskoversicherungen mit einer gewissen Selbstbeteiligung ab.

Nahezu alle Vercharterer verlangen deshalb eine Kaution von Ihnen, wenn Sie ein Segelboot mieten möchten, um die Selbstbeteiligung auf diese Weise abzudecken. Je nachdem, wie groß das Boot ist, kann dieser Kautionsbetrag bis zu mehreren tausend Euro betragen.

Verursachen Sie in der Folge einen Schaden an dem gecharterten Boot, wird Ihnen diese Summe gar nicht oder nur zu einem geringen Teil zurück gezahlt . Haben Sie jedoch im Vorfeld eine Charter-Kautionsversicherung abgeschlossen, so kommt diese im Ernstfall zum Tragen.

Nach einer Prüfung des vorliegenden Sachverhalts wird Ihnen die Charterversicherung Ihre geleistete Kaution zurückerstatten . 

Häufig müssen Sie noch mit einer Selbstbeteiligung rechnen, weshalb Sie unter Umständen nur einen Teilbetrag erstattet bekommen.

Eine Charter-Kautionsversicherung deckt also genau jenen Kautionsbetrag ab, der im Falle einer Beschädigung am gecharterten Boot einbehalten wird. Insbesondere bei größeren Kautionsbeträgen ist daher auf jeden Fall eine Kautionsversicherung zu empfehlen.

Teilt man den Betrag durch die Teilnehmerzahl der Crew, ist es für alle eine lohnenswerte und sinnvolle Absicherung.

Vorsicht: Die Charter-Kautionsversicherungen unterscheiden sich häufig in Leistung und Umfang . Eine gute Charter-Kautionsversicherung erkennen Sie daran, dass viele verschiedene Schäden an Bord und am Beiboot sowie der Verlust oder Diebstahl des Motors abgedeckt werden.

Auch die Charter-Kautionsversicherung gehört zu dem Zweig der Kautionsversicherungen .

Dieser Versicherungszweig beschäftigt sich mit der Übernahme von Garantien, Bürgschaften oder aber Gewährleistungen durch ein Versicherungsunternehmen. Genauso wie Sie für die Kaution Ihrer Mietwohnung eine Versicherung abschließen können, geht das auch mit Ihrer Segelkaution.

Segelaktivitäten sind von der üblichen Kautionsversicherung nämlich nicht abgedeckt.

Unser Tipp:  Je nachdem wie häufig Sie innerhalb eines Jahres segeln gehen möchten, können Sie eine  individuelle Charter-Kautionsversicherung  entweder pro Kalenderjahr oder pro Segeltörn abschließen.

Auf hoher See ist häufig ganz schnell vergessen, dass das Boot nicht das eigene ist, sondern lediglich gemietet wurde. Die Freiheit, die Segler auf Ihrem Törn so sehr schätzen, trägt erheblich dazu bei und sorgt nicht selten für Leichtmut und unkonzentriertes Verhalten . Und plötzlich ist es passiert - ein Segel ist gerissen oder die teure Yacht hat durch unkontrollierte Fahrweise Kratzer davongetragen.

Damit Ihnen daraus kein Kautionsschaden entsteht, sollten Sie im Vorfeld des Törns eine Charter-Kautionsversicherung abschließen. Diese können Sie genauso wie die vollständige Kautionssumme auf die Crew umlegen, sodass jeder den gleichen Anteil zahlt. Der Versicherungsschutz greift, sobald Sie die Versicherungsprämie gezahlt haben . Je nach Zahlungsmethode kann dies ein paar Tage dauern:

Kümmern Sie sich also am besten frühzeitig um eine Charter-Kautionsversicherung!

Der Abschluss der Charter-Kautionsversicherung erfolgt schnell und einfach online oder per Fax . Vergleichen Sie die Tarife auf den Webseiten der Anbieter und drucken Sie sich Ihre Unterlagen selbst aus. Eventuell müssen Sie diese dann ausfüllen, unterschreiben und an die Versicherung Ihrer Wahl zurück schicken. Anschließend erhalten Sie Ihre Policen zugesandt.

Vorteile der Charter-Kautionsversicherung

  • Greift bei selbstverursachten Schäden an der Charteryacht
  • Verhindert einen Verlust der Kautionssumme
  • Leichte Abwicklung von Schadensfällen ohne komplizierte Fragen nach Haftung
  • Kautions-Rückzahlung abzüglich der Selbstbeteiligung & Versicherungsprämie
  • Verschiedene Versicherungsmodelle: Törndeckung oder Jahresdeckung
  • Weltweite Absicherung möglich

Wichtig beim Vertragsabschluss einer Charter-Kautionsversicherung ist, dass Sie den genauen Versicherungszeitraum angeben. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können beispielsweise nur einen einzigen Törn abdecken. Dann reicht der Versicherungsschutz für die Tage und Wochen, die Sie auf hoher See verbringen.

Für Vielsegler lohnt es sich jedoch, direkt eine Charter-Kautionsversicherung für ein ganzes Jahr abzuschließen. Dann sind Sie auf allen Törns innerhalb dieses Jahres versichert.

Neben dem Versicherungszeitraum müssen Sie auch angeben bis zu welcher Summe Sie versichert werden wollen. Dafür geben Sie die jeweilige Kautionssumme Ihres Yachtcharters an. Auf Grundlage dieser beiden Angaben ermittelt das Versicherungsunternehmen dann die individuelle Versicherungsprämie .

Charter-Kautionsversicherung: Knoten am Schiff

Außerdem sollten Sie beim Versicherungsabschluss darauf achten, dass möglichst viele Schäden durch den Versicherer abgedeckt werden. Überprüfen Sie beispielsweise, ob auch das Beiboot oder der Diebstahl des Motors versichert sind.

Bei guten Versicherungen hält sich Ihre Selbstbeteiligung auch im Schadensfall in Grenzen.

Wie bei den meisten anderen Versicherungen, empfiehlt es sich auch bei der Charter-Kautionsversicherung, verschiedene Anbieter zu vergleichen , um das bestmögliche Angebot abzuschließen.

Überprüfen Sie dabei die Konditionen ganz genau. Wie hoch ist die Kaution? Welche Selbstbeteiligungen werden eventuell zusätzlich fällig? Welche Ausschussklauseln existieren? Kautionsversicherungen werden zudem von den Charteranbietern selbst, als auch von etablierten Versicherungen angeboten.

Zur Ermittlung der Versicherungsprämie werden häufig die folgenden Aspekte betrachtet:

  • Die Höhe des Charter-Kautionsbetrages , den Sie mit Ihrem Charterpartner vereinbart haben
  • Der Zeitliche Deckungsumfang und die Laufzeit des Versicherungsvertrages
  • Das angestrebte Segelrevier
  • Die Bootsgröße und Bootsart

Aufgrund der zahlreichen Aspekte kann die Höhe der Versicherungssumme unter Umständen sehr unterschiedlich ausfallen. Eine pauschale Kosteneinschätzung ist daher schwierig zu treffen.

Deshalb raten wir zu einem Preisvergleich . Sehen Sie sich dazu verschiedene Angebote unterschiedlicher Versicherungen an und prüfen Sie, welches das für Sie beste Angebot ist. Bei der Auswahl sollten Sie berücksichtigen, dass häufig eine Selbstbeteiligung fällig ist.

Schadensfall: Was tun?

Einmal kurz unaufmerksam und schon ist der Unfall passiert! Was ist nun zu beachten? Welche Rechte und welche Pflichten haben Sie als Charterer? Und welche Unterlagen benötigt Ihre Versicherung von Ihnen? Informieren Sie sich umfassend zum richtigen Verhalten im Schadensfall!

Checkliste Verhalten im Schadensfall

Vergleichen Sie am besten mehrere Angebote, um dann die für Sie perfekte Charter-Kautionsversicherung auswählen zu können. Sind Sie richtig versichert, können Sie Ihren Segeltörn als echte Erholungsphase genießen. Viel Spaß dabei wünscht Ihnen das segeln360.de-Team!

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Als Skipper haften Sie persönlich und uneingeschränkt bei sämtlichen Schäden. Schützen Sie daher Ihr Privatvermögen mit einer Skipperhaftpflicht. Hier erfahren Sie alles zu den Leistungen und Vorteilen. Sichern Sie sich Tipps und Tricks, um weder unter- noch überversichert zu sein.

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segeln360 ist das unabhängige Ratgeber-Portal rund um Segelyacht Charter. Bei uns erhalten Sie jede Menge nützliche Tipps und Informationen für Ihren nächsten Segeltörn!

Wenn es dringend notwendig ist, sofort Hilfe zu organisieren, können Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten erreichen.

00 800 – 99 25 24 67

Diese kostenlose Rufnummer ist international gültig, daher wählen Sie bitte null-null- achthundert auch innerhalb Deutschlands!

Schaden-Team

In allen anderen Fällen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung.

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Wehring & Wolfes Charterkautionsversicherung

Für Schäden an der gecharterten Yacht wird in der Regel eine Kautionen vom Vercharterer einbehalten – gut, wenn unterwegs nichts passiert – Was aber wenn doch? Der finanzielle Schaden für die Crew kann in diesem Fall durch eine Kautionsversicherung gemildert werden.

Bild Yachtversicherungen 15

Die W&W Charter-Kautionsversicherung.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Kautionsversicherung für das teilweise oder vollständige Einbehalten der im Charter-Vertrag vereinbarten  Kaution für einen Sachschaden , der während der Charter-Reise durch den Skipper oder Crew verursacht worden ist. Die Regulierung erfolgt ab einer Schadenhöhe von EUR 100,– bis maximal EUR 3.000,–. Die vertraglich vereinbarte Kaution darf für diese Versicherung eine Höhe von EUR 3.000,- nicht übersteigen.

Den genauen Versicherungsumfang sowie die Prämie für diese Versicherung können Sie in unserer aktuellen Charterbroschüre nachlesen, die gleichzeitig als Antrag dient. Natürlich informieren wir Sie auch direkt und persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!

TIPP! Abschluss leicht gemacht: Unsere   Charterbroschüre zum Download.

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Die 4 Besten Skipperversicherungen

Schütze dich und deine crew vor vermögensschäden bei persönlicher haftung, welches sind die wichtigsten risiken, gegen die sich ein charterskipper versichern sollte, welche sind die typischen yachtcharter-versicherungspakete, welche versicherungsgesellschaften bieten pakete für bareboat-charter von yachten an, hier finden sie eine übersicht über die pakete der yachtcharter-versicherungsanbieter:.

Insurance PackageEIS InsuranceSchomackerYacht-PoolPantaenius
Versichert sind Schäden an der Yacht, die nicht durch die Kaskoversicherung des Bootes gedeckt sind, sowie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Ansprüche der Besatzung, Kaution bei Beschlagnahme der Yacht und Ansprüche bei Charterausfall. Die Prämie beginnt bei 65 € und steigt mit der Bootsgröße, dem Bootstyp und der Versicherungssumme auf bis zu 130 €. Dauer pro Törn.

Ähnlicher Versicherungsschutz wie EIS mit anderen Grenzen. Eingeschränkt für EU-Bürger und Norwegen (außer Italiener). Prämie ab 180 € pro Jahr. Auch Wochenendmieten und bis zu 6-wöchige Törns versicherbar.

Versicherte Haftpflichtrisiken ähnlich wie bei EIS und Schomaker. Regatten und gewerbliche Skipper/Besatzungen nur auf Anfrage. Jährliche Deckung von 5 Mio. € ab einer Prämie von 100 € (Segelboote) und 170 € (Motorboote).Nur für Skipper, die in der EU oder der Schweiz ansässig sind. Startet mit reiner Skipperhaftpflicht ab 21 € pro Charterwoche für Segelboote bis 15 Meter Länge. Die versicherten Risiken können auf dem Antragsformular individuell ausgewählt werden. Zusätzliche Risiken können auf dem Antragsformular individuell hinzugefügt werden. Optionen für gewerbliche Skipper und Regatten online verfügbar.
Sie deckt Situationen ab, in denen die Charterkaution teilweise oder vollständig vom Eigentümer einbehalten wird. Prämie: 7-8% des Kautionsbetrags für einzelne Törns und 13-15% für ein ganzes Jahr. Regattarisiken + 15%. Der Selbstbehalt beträgt 10% der Kaution, mindestens 100 EUR.Prämie zwischen 15 % und 8,6 %, die mit steigender Kautionshöhe sinkt. Dauer: reisespezifisch. Ausgeschlossen sind folgende Staatsbürger: US, CA, RU oder UA.Schutz für Skipper und Crew. Die Prämien, die ein ganzes Jahr abdecken, beginnen bei 15,5% und sinken mit steigenden Kautionsbeträgen auf 10,8%. Selbstbeteiligung von 5 %, mindestens 50€.Kautionen bis zu 20.000 € online abschließbar. Versicherungsdauer: reisespezifisch. Die Prämien beginnen bei 10 % des Einzahlungsbetrags und sinken bei steigenden Einzahlungsbeträgen auf 5 %.
Deckt bis zu 100% der Reisekosten, kein Selbstbehalt. Prämie: 3-5% der gebuchten Reisekosten. Dauer: Per Törn oder ganzjährige Deckung wählbar.Es gilt ein Selbstbehalt. Prämie: 5-8% des gebuchten Reisepreises. Dauer: Per Törn. Für EU-Bürger außer CY, SK und MT.Selbstbehalt von 20% - auf Anfrage auch ohne Selbstbehalt möglich Prämie: 4,7% des gebuchten Reisepreises. Dauer: Per Törn. Weltweiter Versicherungsschutz.Deckt bis zu 100% der Charter-, Flug-, Transfer- und Hotelkosten, auch anteilig. Prämie: 4-6% des gebuchten Reisepreises ohne Selbstbehalt. Dauer: Per Törn.
Deckt den Verlust der Chartergebühr aufgrund der Insolvenz des Vercharterers. Prämie 2,1% des gebuchten Charterpreises + 15 € Steuer. Die maximal versicherte Chartergebühr beträgt 5.000 €/Woche oder 15.000 € pro Reise.Deckt den Verlust der Chartergebühr aufgrund der Insolvenz des Vercharterers. Prämie 6-9% des gebuchten Charterpreises. YachtPool bietet eine ähnliche Absicherung durch einen sogenannten "Sicherungsschein". Dieser kann über akkreditierte Charterunternehmen bezogen werden und hat ähnliche Deckung wie eine slbst abgeschlossene Reisepreisabsicherung.Nicht angeboten.
Deckt auch gewerbliche Skipper und Crewmitglieder! Versichert sind Schäden an der Yacht, die nicht durch die Kaskoversicherung des Bootes gedeckt sind, sowie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Ansprüche der Crew, Kaution bei Beschlagnahmung der Yacht und Ansprüche bei Charterausfall. Die Prämie beträgt ab 230 € pro Jahr und steigt mit der Größe des Bootes.Auf Anfrage.Auf AnfrageDas Haftpflichtpaket für gewerbliche Skipper beginnt bei 248 € und reicht bis 1.240 € für das ganze Jahr. Die Prämie steigt mit der Bootsgröße und der Versicherungssumme (3.000.000-10.000.000 €).

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen für die Vermietung von Wasserfahrzeugen

Was ist der unterschied zwischen der kautionsversicherung und der skipper-haftpflichtversicherung, welche laufzeit haben diese versicherungen in der regel, was ist ein sicherungsschein, was ist eine skipper-haftpflichtversicherung, was deckt die kautionsversicherung ab, wie funktioniert die reiserücktrittsversicherung, was ist eine reisepreisabsicherung, wer braucht eine berufshaftpflichtversicherung für skipper, was deckt eine haftpflichtversicherung bei einer bootsmiete ab, wie viel kostet die skipper-haftpflichtversicherung, gibt es eine selbstbeteiligung bei der kautionsversicherung, welche faktoren beeinflussen die kosten der reiserücktrittsversicherung, kann ich mit der skipper-haftpflichtversicherung deckung für regatten erhalten, was passiert, wenn die gemietete yacht während des charters beschädigt wird, kann ich eine versicherung für meine besatzungsmitglieder abschließen, gibt es bei diesen versicherungspaketen irgendwelche ausschlüsse, kann ich meine versicherungspolice kündigen, wenn meine reise storniert wird, decken diese versicherungen internationale bootsmieten, gibt es einen unterschied zwischen versicherungen für freizeit- und berufsskipper, wie melde ich im schadensfall eine forderung an, gibt es bei diesen versicherungspaketen zusätzliche leistungen, wie wähle ich das richtige versicherungspaket für meine bedürfnisse.

Segelyacht Charter

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Übergabe bevor Abfahrt

Während der Übergabe zeigt Ihnen den Vermieter vorhandenen Schaden. Machen Sie bitte Bilder damit es nachher keine Diskussion gibt ob den Schaden schon da war oder nicht. Besser für Sie und besser für uns.

Wußten Sie daß . . .

… Sie ohne Zeugen Haftbar sind für Schaden entstanden während Sie nicht an Bord waren? … Sie Haftbar gemacht werden für den Mietausfall falls das Schiff wegen Schaden anschließend nicht vermietet werden kann? … Abschleppen vom KNRM kostenlos ist, während örtliche Firmen 10% der Wert des Bootes rechnen?

Jachtreparatur ist oft teuer und kann ins Geld laufen. Schadenkosten werden vom Kaution abgezogen oder Sie verlieren Ihre gesamte Kaution. Vermeiden Sie unangenehme Situationen und versichern Sie Ihre Kaution.

Es kann jedem passieren . . .

Eine Leine in der Schraube, zu flachen Gewässern wodurch Sie Schlepphilfe brauchen oder ein Windstoß gerade während Sie anlegen, kleine Unfälle – zum Glück ohne Gefahr – aber mit einem Preisschild.

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Warum ist die Charterkautions-Versicherung die beliebteste Absicherung?

Bei einem Sachschaden, der von Dir oder Deiner Crew verursacht wurde, behält der Vercharterer einen Teil der Kaution, ein – oder auch alles, bei entsprechend großem Schaden. Eine kleine Scharte am Ruder, ein Riss im Segel, eine gebrochene Luke – lässt sich alles reparieren.

Aber wer zahlt dafür? Der “Schuldige”? Oder Alle? Schnell geht ein Streit los und der Spaß beim Törn ist dahin, denn DU hast die Kaution bezahlt!

Sei schlau und entlaste Dich und Deine Crew von vorneherein von Stress und Sorgen und genießen so einen unbeschwerten Törn in ungestörter Harmonie!

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alle Verluste und Schäden am Schiff, der Ausrüstung und dem Zubehör (Segel, Dinghi, etc…) sind versichert, wenn sie von Dir oder Deiner Crew verursacht wurden.

Wenn Du  einmal erlebt hast, wie im Schadenfall darum gestritten wird, wer nun für den Schaden verantwortlich ist und wer zahlen soll, dann wirst Du gerne die Versicherungsprämie (für den Preis eines Abendessens) aus der Bordkasse zahlen und den Törn weiterhin in Frieden und Harmonie genießen!

Es sei denn Du und Deine Crew könnt locker ein paar Tausend Euro zusammenlegen, wenn es „gekracht“ hat – dann braucht ihr keine Kautionsversicherung!

  • Schäden, die nicht von Dir oder Deiner Crew verursacht wurden. Das sind z.B. reine Verschleiss-Schäden
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Manche Vercharterer bieten eigene „Kautionsabgeltungen“ an. Das ist keine echte Versicherung, sondern eine Eigenkalkulation. Es gibt keine klaren Bedingungen und oft seltsame Ausschlüsse – z.B. Grundberührung!

Solche Abmachungen gelten nur für die jeweilige Charter bei einem bestimmten Vercharterer. Du zahlst also bei jedem Törn neu.

Und Vorsicht: der Vercharterer entscheidet, ob er den Schaden über die „Kautionsabgeltung“ abrechnet oder doch lieber Deine Kaution behält!

Ja, in der Regel hat jede Charter-Yacht eine Kasko-Versicherung. Die hat aber (wie beim Auto) eine Selbstbeteiligung im Schadenfall, die der Verursacher selber tragen muss.

Deshalb hinterlegst Du beim Einchecken eine Kaution oder “Deposit”. Hattest Du einen Schaden, behält der Vercharterer die Kaution ganz oder teilweise ein. Unsere Charter-Kautionsversicherung erstattet Dir diesen Verlust (mit nur 10% Selbstbeteiligung).

Hier findest Du die FAIRWINDS.blue Bedingungen  als PDF zum Herunterladen.

Die Highlights der Charter-Kautionsversicherung

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Von Skippern für Skipper - Über FAIRWINDS.blue

FAIRWINDS.blue wurde von den leidenschaftlichen Seglern Andreas Lang und Winfried Obermüller gegründet. Deren nautische Praxis und Versicherung-Know-how sind Dein Vorteil.

Wir bieten Dir den Service, den wir uns selbst beim Skippern wünschen. Kleine und große Missgeschicke passieren. Schnelle, unkomplizierte und persönliche Betreuung danach ist bei der Schadenabwicklung unerlässlich.

Wir arbeiten als Assekuradeur und nicht als Makler oder Versicherungsvertreter. Das bedeutet, dass uns namhafte deutsche (Rück-)Versicherer weitreichende Vollmachten erteilt haben, um Schäden schnell und selbst zu regulieren.

Du hast den Vorteil, dass von der Police bis zur Schadenregulierung alles in einer Hand liegt. Und Du hast immer einen kompetenten Ansprechpartner, der sich um Deine Anliegen kümmert.

Von einfachen Fragen bis zu dringenden Angelegenheiten – wir sind nur einen Anruf entfernt. Ruf einfach zwischen 08:00 und 20:00 Uhr an. +4989122218990

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Die Kaution und ihre Versicherung für Ihren Yachtcharter – Alle Infos auf einen Blick

Versicherung und Kaution für den Yachtcharter

Ein Yachtcharterurlaub ist eine der besten Möglichkeiten, um Zeit mit Freunden und der Familie zu verbringen und zeitgleich viele neue Orte zu entdecken. Aber – wie bei jedem Urlaub – ist es auch beim Chartern empfehlenswert, sich im Vorfeld so gut wie möglich zu informieren und vorzubereiten. Dazu gehören Informationen über das jeweilige Reiseland, Versicherungen und die Kaution für den Yachtcharter. In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Kaution für den Yachtcharter und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. So kann bei Ihrer Vorbereitung für den Yachtcharter nichts mehr schief gehen!

Wozu dient die Kaution beim Yachtcharter?

Da ein Charter in der Regel von Samstagnachmittag bis zum darauffolgenden Samstagmorgen dauert, hat der Vercharterer nur wenige Stunden Zeit, das Schiff für die nächsten Gäste vorzubereiten. Sollte es zu Schäden gekommen sein, ist es der Betrag der Kaution, der dem Vercharterer für sofortige Reparaturen zur Verfügung steht, um die Yacht mithilfe von schnellen Reparaturen möglichst schnell wieder für den nächsten Kunden bereit zu machen. Alle entstandenen kleinen und großen Schäden, fehlende Teile und Ausrüstungsgegenstände müssen innerhalb weniger Stunden repariert oder ersetzt werden.

So dient die Kaution einerseits als finanzielles Mittel, das Boot in kurzer Zeit reparieren zu können und andererseits dient sie als Anreiz für die Charterkunden, auf die ihm anvertraute Yacht aufzupassen und sie in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben.

In der Regel deckt die Kaution die Selbstbeteiligung aus der Vollkaskoversicherung des Bootes ab und ist daher erst einmal nicht versichert. Die Yachtversicherung deckt Schäden ab, die über die Kaution bzw. Selbstbeteiligung hinausgehen.

Wie hoch ist die Kaution für eine Yacht und wie wird sie hinterlegt?

Die Höhe der Kaution richtet sich in der Regel nach dem Wert der Yacht und der Art des Gewässers, in dem Sie die Yacht mieten. In exotischen Gewässern wie den Seychellen, wo der Zugang zu Ersatzteilen und Dienstleistungen schwieriger und teurer ist, kann die Kaution höher ausfallen. Die Kautionen liegen in der Regel zwischen 2.000€ und 3.000€ und können bei großen Katamaranen sogar bis zu 8.000€ oder mehr betragen. Die entsprechende Höhe wird in jedem Kostenvoranschlag bootsspezifisch angegeben.

Die verbreiteste Art der Kautionshinterlegung erfolgt durch ein Blocken des Betrags auf der Kreditkarte des Charterkunden. Informieren Sie sich vorher darüber, ob Ihre Kreditkarte die geforderten Kriterien der Chartergesellschaft erfüllt und erhöhen Sie gegenebenfalls den Kreditrahmen. Auch wenn es immer seltener wird, kann es auch vorkommen, dass Unternehmen Bargeld als Kaution akzeptieren. In Frankreich sind häufig auch Schecks zugelassen.

Kaution für den Yachtcharter

Wie ist die Kaution physisch gesichert?

Im Büro des Vercharterers werden Sie vor dem Einschiffen gebeten, Ihre Kreditkarten-Daten anzugeben. Mit Hilfe eines Zahlungsterminals wird ein Betrag in Höhe der Kaution auf Ihrer Karte geblockt. Das Geld wird dabei nicht tatsächlich von Ihrer Karte abgebucht, sondern nur gesichert. Selbstverständlich erhalten Sie einen Beleg über den geblockten Betrag auf Ihrer Karte (ähnlich der Transaktionsbestätigung, die Sie im Geschäft beim Einkaufen erhalten). Wenn Sie Bargeld einzahlen, werden die Banknoten vom Vercharterer in einem sicheren Umschlag verschlossen und für die Dauer des Charters in einem Safe aufbewahrt. Da dies ein zusätzlicher Aufwand für das Charter-Unternehmen ist, verzichten die meisten Charter-Unternehmen heutzutage größtenteils auf Bargeldtransaktionen.

Wie schnell wird die Kaution freigegeben?

Am Tag der Rückgabe der Yacht, nachdem das so genannte „Check-Out“-Protokoll im Büro des Yachthafens ausgestellt wurde und keine Schäden festgestellt wurden, erhalten Sie ein Bestätigung zur Aufhebung der Sperre. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Betrag sofort wieder auf Ihrer Karte sichtbar und verfügbar ist. Je nach Bank und Urlaubsland kann es bis zu mehreren Wochen dauern, bis die Kaution freigegeben wird. Wie lange es dauert, bis die Kaution zurückerstattet wird, hängt zumeist nicht von der Chartergesellschaft ab und liegt in den meisten Fällen außerhalb ihrer Kontrolle.

yachtcharter urlaub

Die häufigsten Gründe für den Verlust der Kaution

Bitte bedenken Sie, dass der Verlust der gesamten oder eines Teils der Kaution statistisch gesehen nur bei sehr wenigen Charterverträgen auftritt. Leider hängen die Ereignisse auf See nicht nur von uns selbst ab. Selbst der erfahrenste Steuermann oder Skipper kann in eine Situation geraten, die sich nicht verhindern lässt.

Häufigste Vorkommen, die einen Einbehalt der Kaution verlangen, sind:

  • Verlust von Yachtausrüstung (Kissen, Westen usw.)
  • Verstopfte Toiletten
  • Schäden am Propellergetriebe durch Angelnetze
  • Gerissene Segel
  • Rotweinflecken, Schrammen, etc.

Sollte die Yacht während des Charters beschädigt, zerstört oder verunreinigt worden sein, hat der Vercharterer nur wenige Stunden Zeit, um die Yacht wieder in den Ursprungsustand zu versetzen. Daher können wir nicht erwarten, dass das Unternehmen im Internet nach Ersatzteilen zu den niedrigsten Preisen sucht. Die Teile werden bei der nächstgelegenen Werkstatt gekauft, die nicht unbedingt die günstigste ist. Beispielsweise kostet das Servicepaket für die Reparatur einer manuellen Meerestoilette in Kroatien und Griechenland mehr als 100€. Die Reparatur eines Propellergetriebes erfordert einen Kran (manchmal über 1.000€), Arbeitskosten von etwa 200€-300€ und Materialkosten von etwa 50€.

Wie viel Aufmerksamkeit kleineren Schäden (wie zum Beispiel zerbrochenen Gläsern, Tassen und Kratzern) geschenkt wird, hängt vom jeweiligen Vercharterer ab. Einer unserer GlobeSailor-Mitarbeiter hat sich persönlich mit einem belgischen Charterunternehmen getroffen, das nach dem Chartern einer Yacht das Besteck genau abzählte. Auf der anderen Seite berichtete ihm eine kroatischen Firma, dass diese einige kleine Schäden nicht von der Kaution abziehen. Denken Sie daher stets daran, dass die Kautionsversicherung nicht nur den Geldverlust verringert, sondern auch viel Stress vermeidet.

Die Versicherung der Kaution

Lohnt es sich, die Kaution oder einen Teil der Kaution zu versichern? Mit dieser Frage hat sich auch unser GlobeSailor-Mitarbeiter Adam auseinandergesetzt:

„Ich gebe zu, dass wir in den ersten Jahren unseres Familien- und Expeditionssegelns immer die Kaution versichert haben. Später kam eine Zeit, in der ich dachte, ich könnte alles kontrollieren und die nächsten Zahlungen habe ich nicht mehr versichert. Nur wenig später, als ich immer wieder den Stress und die Emotionen von Menschen beobachtete, die in Zwischenfälle auf See (manchmal sogar im Hafen) verwickelt waren, beschloss ich erneut, dass es sich lohnt, zumindest einen Teil der Kaution zu versichern, damit wir beruhigt sind. Denn auch im Hafen, in den Tiefen des Wassers oder während unserer Abwesenheit kann ein Ereignis eintreten, das die Yacht beschädigt. Schließlich sollen Urlaub, Erholung und Kreuzfahrten vor allem angenehm und stressfrei sein. Deshalb versichere ich auch heute noch, als Kapitän, Ausbilder und Prüfer für verschiedene Segelsysteme immer die Kaution für meine Yacht.“

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Die vier Möglichkeiten zur Versicherung der Kaution für den Yachtcharter

1. die kautionsabgeltung über den schiffseigner.

Vereinzelt bieten Vercharterer eine volle Kautionsabgeltung an, die uns vollständig von der Hinterlegung einer Kaution für den Yachtcharter befreit. Die Kosten sind in der Regel recht hoch, bei neuen teuren Yachten und Katamaranen kann die Abgeltung sogar bis zu 500€ betragen. Meistens sind es aber etwa 300€ – 400€. Unabhängig davon, ob Sie die Yacht nach dem Charter in unbeschädigtem Zustand zurückgeben oder nicht, Sie erhalten den Betrag nicht zurück. Es werden aber auch keine Nachforderungen gestellt.

2. Teilversicherung

Die Teilabgeltung für den Yachtcharter versichert den größten Teil der Kaution zu einer niedrigeren Summe. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 200€ – 250€. Der Einzahlungsbetrag für die Kaution wird damit stark verringert, die Selbstbeteiligung im Schadensfall beläuft sich nur noch auf wenige Hundert Euro. Bei dieser Option müssen Sie keinen großen Kosten für die Absicherung aufwenden und außerdem keinen vierstelligen Betrag auf der Kreditkarte sperren lassen.

3. Externe Versicherung

Gelegentlich bieten Charterunternehmen keine Kautionsabgeltung als Option an. Manchmal hängt dies mit der Politik des betreffenden Unternehmens zusammen oder schlechten Erfahrungen mit Versicherungsgesellschaften. Gleichzeitig ist die Kautionsabgeltung auch häufig teurer als eine externe Kautionsversicherung.

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen gerne unseren externen Versicherungspartner Ouest Assurances . Die Kosten einer solchen Kautionsversicherung belaufen sich auf etwa 4-5% der Kosten der gemieteten Yacht. Sie können die gesamte Kaution absichern und beantragen im Falle eines Verlustes die Rückerstattung bei der Versicherungsgesellschaft. Bei dieser Art der Versicherung wird der Erstattungsbetrag in der Regel um etwa 100€ bis 200€ Selbstbeteiligung gekürzt. Ausnahme hiervon ist der Hamburger Versicherungsmakler Schomacker .

4. Jährliche Kautionsversicherung

Die jährliche Kautionsversicherung (inkludiert in der Haftpflichtversicherung des Skippers) wird häufig von Skippern und Schiffsführern abgeschlossen, die mehrmals im Jahr unterwegs sind. Die Kunden zahlen eine jährliche Versicherung in Höhe von von 300€ bis 800€. Sie sichert bei jedem Charter den gesamten Betrag der Kaution ab. Bei Schäden zieht der Vercharterer die gesamten Unkosten von der Kaution ein. Im Anschluss beantragen die Schiffsführer selbst bei der Versicherungsgesellschaft, wie zum Beispiel Pantaenius , die Erstattung der verlorenen Kaution. Bei dieser Versicherung wird der zu erstattende Betrag in der Regel um einen Betrag von etwa 200€ bis 300€ reduziert, der sogenannten Selbstbeteiligung. Es kann bis zu mehreren Wochen dauern, bis Sie die Summe zurückerhalten. Dies hängt von der Versicherungsgesellschaft ab.

Was bedeutet ein Ausschluss von der Kautionsversicherung?

In vielen Unternehmen gibt es so genannte Kautionsversicherungsausschlüsse. Darunter fallen Schäden, die durch die Besatzung verursacht wurden. Die häufigsten Beispiele sind verstopfte Toiletten, verlorene Bootskarten, kaputte Fenster durch Drauftreten auf die Luken, Verlust des Beiboots/Außenborders etc. Sollte der Schaden ausdrücklich von der Kautionsversicherung ausgeschlossen sein, müssen die gesamten Kosten für den Schadensersatz und die Wiederherstellung der Yacht vom Kunden getragen werden. Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Charter- und/oder Versicherungsgesellschaft nach den Einzelheiten hierzu.

Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass alle Unfälle auf See, bei denen der Verursacher einen Blutalkoholspiegel über dem gesetzlichen Grenzwert hat, nicht versicherbar sind.

Fazit zur Versicherung und Kaution für den Yachtcharter

Es benötigt einiges an Erfahrung und Zeitaufwand, um das in der Summe günstigste Charterangebot zu finden. Nicht nur aus Erfahrung, sondern auch aus gesundem Menschenverstand heraus erscheint es daher am sinnvollsten, Preise und Konditionen zu vergleichen und optimal auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen. Der Abschlus einer Kautionsversicherung gehört in jedem Fall dazu. Dies ist auch der beste Weg, um einen erfolgreichen und entspannten Urlaub zu genießen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihren persönlichen Berater wenden.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Webinar mit der Hamburger Yachtversicherung Schomacker .

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Versicherungen beim Chartern einer Yacht – darauf sollte man unbedingt achten.

Ein beitrag von.

Andreas Medicus

Andreas Medicus

Andreas Medicus ist leidenschaftlicher Segler und geschäftsführender Gesellschafter der Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker. Er kennt die Branche seit über 20 Jahren und hat diverse Chartertörns im Kielwasser. Außerdem ist er Eigner einer Fahrtensegelyacht vom Typ Forgus 35.

Welche Charter-Versicherungen werden gebraucht?

Wer ein Schiff chartert, freut sich für gewöhnlich auf ungetrübten Segelspaß und eine tolle Zeit in einem attraktiven Revier. Damit die Rechnung am Ende auch aufgeht, sollte spätestens nach Vertragsabschluss mit der Charteragentur oder dem Anbieter über die passenden zusätzlichen Versicherungen nachgedacht werden.

Doch wie findet man sich im Dickicht des Kleingedruckten zurecht? Welche Versicherungen werden wirklich gebraucht und welche Versicherungen sind weniger wichtig? Mit diesem Beitrag möchte ich ein bisschen Licht ins Thema bringen und aufzeigen, worauf man achten sollte.

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Welche Versicherungen bestehen durch den Vertragsabschluss?

Durch den Abschluss des Chartervertrages werden bereits indirekt Versicherungen abgeschlossen, die bei einem Vorfall während des Törns von großer Relevanz sein können. Dies sind im Wesentlichen die Kaskoversicherung für Schäden am Charterschiff und die Haftpflichtversicherung für die Ansprüche Dritter aus Schäden.

Diese Versicherungen sollte der Eigentümer der Yacht respektive der Flottenbetreiber für die Charteryacht abgeschlossen haben. Als Kunde muss man also darauf vertrauen, dass diese Versicherung auch wirklich abgeschlossen ist und der zugehörige Versicherungsschutz besteht. Wenn Zweifel bestehen, kann man als Kunde durchaus bei dem Charteranbieter nachhaken, ob diese Versicherungen auch tatsächlich und, gerade was die Haftpflicht angeht, in ausreichender Höhe bestehen.

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Skipper-Haftpflichtversicherung

Das Vorhandensein der Kaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung suggeriert eine trügerische Sicherheit. Nicht selten fragen mich Kunden, was denn eigentlich noch passieren kann, wenn ein Schaden mit der Charteryacht verursacht wird – schließlich bestehen ja eine Kaskoversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Theoretisch stimmt das. In der Realität ist es jedoch leider nicht so einfach. Dazu ein paar Beispiele:

Sollte der Flottenbetreiber die Versicherungsprämien für die Yacht nicht bezahlt haben, besteht im schlimmsten Fall gar kein Versicherungsschutz. Das ist mehr als ärgerlich. Allerdings kann dieser Fall durch den Abschluss einer zusätzlichen Skipper-Haftpflichtversicherung zumindest in Teilen aufgefangen werden. Über diese Versicherung haben der Skipper und seine Crew im Rahmen des Vertrages immerhin einen Haftpflichtversicherungsschutz, der allerdings immer nachrangig einspringt (also zunächst leistet immer die Haftpflichtversicherung der Charteryacht, danach erst die Skipper-Haftpflicht).

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Hinzu kommt, dass insbesondere bei ausländischen Versicherungsanbietern die Versicherungssummen oftmals nicht ausreichen und zudem eine verhältnismäßig hohe Selbstbeteiligung besteht – auch für diese Fälle springt die Skipper-Haftpflichtversicherung ein. Sie schließt die Deckungslücke.

Mehr noch: Beim Chartern kann es durchaus vorkommen, dass Personen- und Sachschäden entstehen, bei denen Ansprüche der Crewmitglieder untereinander oder gegen den Skipper entstehen. Verletzt sich zum Beispiel durch eine unangekündigte Halse ein Crewmitglied und stellt Ansprüche an den Rudergänger, sind diese Schadenersatzforderungen im Rahmen des Vertrages über die Skipper-Haftpflichtversicherung gedeckt.

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Nicht zu unterschätzen sind auch Schäden an der Charteryacht. Hier gibt es zwei Szenarien, bei denen die Skipper-Haftpflicht durchaus von Bedeutung ist.

Zum einen hilft sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Stellt beispielsweise der Eigner der Charteryacht Forderungen zur Schadenbegleichung an die Crew, die diesen Schaden aber nicht verursacht hat, kümmert sich die Skipper-Haftpflichtversicherung im Rahmen des Vertrages darum, dass diese Ansprüche abgewehrt werden.

Zum anderen hilft die Skipper-Haftpflichtversicherung weiter, wenn Schäden an der Charteryacht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Grobe Fahrlässigkeit wird in der Regel mit der Inkaufnahme eines möglichen Schadens definiert – man verhält sich also so, dass der gesunde Menschenverstand einem sagt, dass ein Schadensfall eintreten könnte, man lässt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt grob außer Acht, sehr schnell ist dieses anzunehmen, wenn Alkohol im Spiel ist. In diesen Fällen wird nicht selten die Regulierung durch den Kaskoversicherer bei einem Schaden an der Yacht abgelehnt oder gequotelt. Genau dafür springt dann die Skipper-Haftpflichtversicherung im Rahmen des Vertrages ein.

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Tipp: Führt ein Schaden an der Yacht dazu, dass für die nachfolgende Chartercrew der Törn ausfällt, sollte dies im Rahmen der Skipper-Haftpflichtversicherung bis 25.000 Euro gedeckt sein. Darauf würde ich beim Abschluss achten.

Mit anderen Worten: Es gibt viele gute Gründe, eine gültige Skipper-Haftpflichtversicherung beim Chartern im Gepäck zu haben. Abhängig vom Anbieter und Typ sowie von der Größe der Yacht kostet diese Versicherung pro Jahr um die 70 Euro (Segelyacht) oder zwischen 120 und 160 Euro (Motoryacht). Für Wochenendtörns gibt es auch eine günstige 3-Tage-Deckung.

Dazu noch ein Hinweis: Ist der Skipper selbst Eigentümer einer Yacht, kann eine Skipper-Haftpflichtversicherung in seiner Yacht-Haftpflichtversicherung enthalten sein. Hier gilt es allerdings, den genauen Deckungsumfang zu prüfen: Ist eventuell nur der Skipper (also der Versicherungsnehmer der Yacht-Haftpflichtversicherung) abgesichert? Dann macht der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung trotzdem Sinn, um auch die restliche Crew einzuschließen.

Skipper-Rechtsschutzversicherung

Eine sinnvolle Ergänzung der Skipper-Haftpflichtversicherung ist die Skipper-Rechtsschutzversicherung. Sie kann nur in Verbindung mit der Skipper-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Aufpreis beträgt zwischen 10 Euro (Segelyacht) und 20 Euro (Motoryacht) für die Jahresdeckung.

Die Aufgabe der Skipper-Rechtsschutzversicherung ist es, für anwaltliche Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen zu sorgen, die gerade im Ausland dringend erforderlich sein kann. Häufig wird sie benötigt, wenn es um die Durchsetzung eigener Ansprüche bei einer Kollision gegen den Schadenverursacher geht. Aber auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Motorboot mit fälschlicher Messung kann ein Thema sein.

Wie wichtig ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Gleich vorweg: Ich persönlich halte das für eine sehr wichtige Versicherung, da Chartertörns normalerweise nicht preiswert sind. Fällt der Skipper vor dem Törn aus, kann eventuell die gesamte Crew nicht in den Urlaub starten und hängt auf den Kosten. Das wäre ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Ebenso ist der Abbruch des Törns gedeckt, wenn der Skipper beispielsweise mit einer Lebensmittelvergiftung von Bord muss. Das gilt anteilig auch, wenn ein Crewmitglied ausfällt.

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Gegen Aufpreis kann auch abgesichert werden, dass die komplette Reise storniert wird, wenn statt des Skippers ein beliebiges Crewmitglied ausfällt – ein für Familien nicht selten interessantes Szenario. Dieser Schutz kostet daher auch etwas mehr Prämie, weil das Risiko für den Versicherer höher ist, als wenn nur der Skipper samt Familie über den vollen Charterpreis abgesichert ist.

Inwieweit neben den Chartergebühren auch die individuellen Kosten für An- und Abreise eingeschlossen werden können, hängt vom Vertrag ab. Wichtig ist in meinen Augen die Absicherung des vollen Reisepreises.

Die Kosten der Versicherung starten bei etwa 40 Euro für einen Reisepreis von 1.000 Euro. Die Prämie ergibt sich aus dem Reisepreis und der Anzahl der Personen. Ganz wichtig für die Reiserücktrittsversicherung: Die Abschlussfristen müssen beachtet werden! Bei acht Wochen von Buchung bis zum Reiseantritt liegt die Abschlussfrist bei 14 Tagen. Je nach Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt weichen die Fristen ab, denn häufig werden Chartertörns schon sehr frühzeitig gebucht. In diesen Fällen verlängert sich die Frist, in der der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung möglich ist. So ist beispielsweise bei einer Reise, die länger als 24 Wochen im Voraus gebucht wird, der Abschluss der Versicherung noch bis 84 Tage nach der Reisebuchung möglich. Für den Fall, dass weniger als 30 Tage zwischen Buchung und Reiseantritt liegen, muss diese Versicherung direkt bei der Buchung abgeschlossen werden.

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Was passiert, wenn der Charter-Anbieter insolvent ist?

Diese Lücke kann durch die Insolvenz-Versicherung, die in Verbindung mit der Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden kann, abgesichert werden. Sollte also die Yacht aufgrund von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers oder Betreibers nicht zur Verfügung gestellt werden, gibt es das Geld im Rahmen des Vertrages zurück.

Wofür ist die Kautionsversicherung?

Fast alle Vercharterer verlangen vor Übernahme der Yacht eine Kaution zur finanziellen Absicherung von potentiellen Schäden – und die passieren leider manchmal sehr schnell. Damit der Urlaub nicht mit Unmut endet, gibt es die Kautionsversicherung. Behält die Charterfirma die hinterlegte Kaution ein, ist dies über die Kautionsversicherung gedeckt.

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Die Teilnahme an Regatten mit der Charteryacht kann eingeschlossen werden, ebenso kann die Mitnahme einer zahlenden Crew versichert werden.

Es ist eigentlich naheliegend, aber ich möchte es der Form halber erwähnen, dass die Kosten für Reinigung, Miete für Bettzeug, Kraftstoffverbrauch oder auch die Auflösung einer Fäkalientankverstopfung nicht von der Kautionsversicherung gedeckt sind. Auch dann nicht, wenn diese über die Kaution abgerechnet werden.

Abhängig von der hinterlegten Kaution, kostet die Kautionsversicherung je nach Anbieter zwischen 75 Euro (500 Euro Kaution) bis 685 Euro (8.000 Euro Kaution). Für eine Zusatzprämie von 20 Euro kann das Beiboot mit eingeschlossen werden. Höhere Kautionssummen können auf Anfrage abgesichert werden.

Hinweis: Die Kaution muss dennoch hinterlegt werden, es wird eine Garantieurkunde ausgestellt, dass die Kaution im Schadenfall zurückgezahlt wird.

Wichtig: Die Schadenmeldung muss spätestens einen Monat nach Ende des Törns eingereicht werden.

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Unfallversicherung

Ist kein ausreichender Unfallschutz vorhanden, können mit dieser Versicherung wahlweise der Skipper und die Crew oder nur der Skipper versichert werden. Viele Segler meinen, dass eine der klassischen Unfallversicherungen auch alle Unfälle beim Segeln abdeckt. Das ist nicht immer der Fall.

In einer Wassersport-Unfallversicherung sind ergänzend zu anderen Versicherungen auch wassersporttypische Unfälle eingeschlossen. Beispielweise: Tauchunfälle, Unfälle bei der Benutzung von Beibooten, Bergekosten (falls ein Patient von Bord geholt werden muss – auch bei Herzinfarkt oder Schlaganfall), Suchaktionen (falls ein Crewmitglied über Bord gegangen ist) sowie das Abbergen aus Seenot.

Die versicherte Summe wird im Schadenfall durch die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen geteilt. Die Prämien variieren je nach Anbieter, Versicherungssumme und Dauer der Versicherung (für einen Törn von maximal vier Wochen bis hin zur Jahresdeckung) zwischen etwa 20 Euro und 200 Euro.

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Das Dickicht der Versicherungen ist am Ende des Tages gar nicht so kompliziert, wie es scheint und auf Basis der vorstehenden Erläuterungen sollte es möglich sein, die passende Versicherung für den eigenen Törn zu finden.

Tipp: Der Abschluss der Versicherungen (bis auf die Reiserücktrittsversicherung) ist genau genommen auch noch in letzter Minute am Steg während der Übergabe möglich. Einfach per Smartphone im Chartershop auf www.schomacker.de die gewünschte Leistung auswählen und mit PayPal oder Kreditkarte zahlen. Die Policen werden dann sofort per E-Mail verschickt.

Weitere Infos unter: www.schomacker.de

Mehr zum Thema

Hamburger yacht-versicherung schomacker.

guest

Eine richtige Absicherung ist unglaublich wichtig. Es kann so schnell etwas passieren, da ist es gut, wenn die richtige Versicherung vorliegt, daher muss man sich ind iesem Bereich unbedingt ausführlich informieren ( https://www.finanznachrichten.de/ )

Christian

Hallo, ein interessanter und guter Beitrag. Vielen Dank!

Aber bereits im zweiten Absatz (…”Wenn Zweifel bestehen, kann man als Kunde durchaus bei der Charteragentur nachhaken, ob diese Versicherungen auch tatsächlich und, gerade was die Haftpflicht angeht, in ausreichender Höhe bestehen”…) eine Anmerkung von mir.

Selbst wenn ich mir als Charterkunde die Versicherungspolice zur Kontrolle senden lasse, weiss ich noch nicht, ob der Eigner auch tatsächlich die Versicherungsbeiträge bezahlt hat.

Armin

Leider versuchen immer mehr Charterfirmen z.B. “Athenian Yachts Enterprises s.a., Greece” zusätzliches Geld mit der sogenannten “Kautionsabgeltung” zu machen.

So muss ich für die Saison 2023 pro Woche 350 EUR Kautionsabgelung für eine Sun Odyssey 469 bezahlen und zusätzlich für den Törn 500 EUR Kaution hinterlegen.

2020 habe ich für das gleiche Schiff 3.000 EUR Kaution hinterlegt. Die Versicherung für den 2wöcheigen Törn hatte mich damals 210 EUR gekostet.

Lava Charter

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kautionsversicherung yacht charter

Kautionsversicherung

Versicherungsangebot > Kautionsversicherung

Was ist eine Kautionsversicherung?

Ein zerkratzter Gelcoat an einem Boot, eine verstopfte Toilette, ein ertrunkener Außenbordmotor, ein gebrochener oder umgekippter Bug... Dies sind die häufigsten Gründe für den Verfall der Kaution , die vom Vercharterer beim Check-in für genau diese Fälle erhoben wird. Die Beträge liegen zwischen 500 und 5.000 €.

Wenn während des Törns kein Schaden auftritt, erhalten Sie Ihre Kaution zurück, andernfalls zieht der Vercharterer einen Teil oder die gesamte Kaution ab (je nach Höhe des Schadens). Die Kautionsversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld nicht verlieren. Sie können zwischen zwei Varianten wählen: BASIC und EXTRA .

VERGLEICH DER KAUTIONSVERSICHERUNGen


Versichert: Grundsegel, Beiboot, Winschen und Gelcoat. 
Versichert: Zusatzsegel 
Haftpflichtversicherung für Schäden

Selbstbeteiligung bei Versicherungsfällen 20 % der Kautionssumme 10 % der Kautionssumme 

Die Kautionsversicherung  gilt für alle Bürger der Europäischen Union mit Wohnsitz in der EU.

Kautionsversicherung: BASIC

Was deckt die  BASIC-Variante 

Diese Versicherung deckt den teilweisen oder vollständigen Verfall Ihrer Kaution aufgrund von Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen.

Wie viel kostet die  BASIC-Variante 

Die Kosten der Kautionsversicherung richten sich nach der Höhe der Kaution. In der Tabelle finden Sie Einzelheiten zum Kautionsversicherungsangebot der Basic-Variante und die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, falls vorhanden.

Glückliche Crew auf einem Katamaran bei sonnigem Wetter

Was ist versichert?

Teilweiser oder vollständiger Verfall der Kaution zugunsten des Vercharterers aufgrund der Zerstörung oder Beschädigung des gecharterten Bootes, das durch die Fahrlässigkeit des Skippers oder der Bootsbesatzung verursacht wurde.  

Im Rahmen der Versicherungsdeckung sind folgende Leistungen enthalten: 

  • Beiboot  einschließlich Außenbordmotor
  • Grundsegel (einschließlich unsachgemäßer Handhabung, Riss durch plötzliche Windböen usw.)  
  • Verlust oder sonstige Beschädigung der Winchen

Was nicht versichert ist

Die Versicherung deckt keine Schäden (Ausschlüsse von der Versicherung):

  • die vorsätzlich durch den Kapitän oder die Besatzung des Schiffes verursacht wurden
  • infolge des Konsums von Alkohol oder der Verabreichung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen
  • Im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Ereignissen – z.B. Krieg, Meuterei, Verstaatlichung, Beschlagnahmung...
  • Wenn das Schiff von einer Person geführt wird, die nicht über eine entsprechende Berechtigung verfügt, die durch einen allgemein anerkannten Befähigungsnachweis nachgewiesen wird (d. h. das Schiff darf nicht ohne einen berechtigten Schiffsführer gefahren werden)
  • Beim Fahren in einem Gebiet, für das das Schiff nicht zugelassen ist
  • Im Falle eines seeuntüchtigen Zustands des Schiffes, wenn dieser bereits vor der Abfahrt eingetreten ist und offensichtlich war
  • Ungerechtfertigte Einbehaltung der Kaution aufgrund eines Ereignisses, das nicht durch den Versicherten, den Skipper oder seine Crew verursacht wurde
  • Jegliche finanzielle Verluste (z.B. Beschlagnahmung des Bootes aufgrund von Gesetzesverstößen, verspätete Rückgabe des Bootes)
  • Bei Rennen und Regatten, einschließlich deren Vorbereitung – gegebenenfalls kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden

Basic-Variante Bedingungen

  • Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der nachgewiesenen Beschädigung oder Zerstörung des gecharterten Schiffes
  • Voraussetzung ist der Nachweis des Verschuldens am Schaden – die Besatzung oder der Schiffsführer hat den Schaden verursacht
  • Die Versicherung gilt nur für die Besatzung mit EU-Staatsbürgerschaft und den Kapitän, unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit.
  • Die Versicherung deckt keine Gebiete in Ländern ab, die derzeitigen Sanktionsbeschränkungen unterliegen, und deckt keine Schäden ab, die von einer Person verursacht werden, die Sanktionsbeschränkungen unterliegt.

Kundenerfahrungen mit der Kautionsversicherung

Vielleicht interessieren Sie sich auch für den Artikel Kautionsversicherung in der Praxis: Bewertungen und Erfahrungen unserer Kunden . Hier finden Sie die Erfahrungen unserer Kunden im Umgang mit Kautionsversicherungsansprüchen. Was ihnen passiert ist, wie sie das Problem gelöst haben, und wann sie ihr Geld zurückbekommen haben.  Kautionsversicherung in der Praxis: Bewertungen und Erfahrungen unserer Kunden

Sie zögern, ob sich eine Kautionsversicherung lohnt? Unserer Erfahrung nach auf jeden Fall! Sie spart nicht nur Nerven, sondern auch eine Menge Geld. Die wichtigsten Argumente für den Abschluss einer Kautionsversicherung finden Sie hier:  5 Gründe, warum Sie eine Kautionsversicherung abschließen sollten .

DIE KAUTIONSVERSICHERUNG garantiert Ihnen, dass Sie Ihre Kaution zurückerhalten,  .

auch wenn Sie das Boot versehentlich beschädigen. 

Kautionsversicherung: EXTRA

Warum eine Kautionsversicherung in der EXTRA-Variante 

Die Versicherung deckt den teilweisen oder vollständigen Verfall der Kaution aufgrund von Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen. Darüber hinaus deckt sie auch grobe Fahrlässigkeit und Haftpflicht, einschließlich finanzieller Folgeschäden und Gesundheitsschäden anderer. Sie umfasst nämlich auch eine Haftpflichtversicherung .

Wie viel kostet die EXTRA-Variante

Die Kosten für die Kaution und die Haftpflichtversicherung richten sich nach der Höhe der Kaution. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tabelle , in der Sie die Preisliste und die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung finden. Wenn der Kunde ein Boot im Rahmen des Premium-Preispakets bestellt, das bereits die BASIC-Kautionversicherung enthält,  zahlt er  bei der EXTRA-Kautionversicherung nur den Preisunterschied zwischen beiden Varianten.

Crew, Tochter und Vater rollen die Segel ein

Teilweiser oder vollständiger Verfall der Kaution zugunsten des Charterers aufgrund von Zerstörung oder Beschädigung eines gecharterten Sportbootes, das durch die Fahrlässigkeit des versicherten Schiffsführers, oder der versicherten Mannschaft verursacht wurde.

Der Umfang des Versicherungsschutzes umfasst auch:

  • Das Außenbordboot einschließlich Außenbordmotor
  • Grundsegel und Zusatzsegel (einschließlich unvorsichtiger Handhabung, Reißen durch plötzliche Windböen usw.)
  • Haftpflichtversicherung   – NEU : deckt auch Schäden ab, die der Schiffsführer durch den Betrieb des Schiffes bei den Besatzungsmitgliedern verursacht. Sie deckt keine Schäden, die vom Versicherten auf dem gecharterten Schiff verursacht werden.  Details hier .

Extra-Variante Bedingungen

  • Die Versicherung gilt nur für Besatzungsmitglieder mit EU-Staatsbürgerschaft und für nicht beruflich tätige Skipper, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
  • Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Gebiete von Ländern, die derzeitigen Sanktionsbeschränkungen unterliegen, und deckt keine Schäden ab, die von einer Person verursacht werden, die Sanktionsbeschränkungen unterliegt.
  • Im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Krieg, Meuterei, Verstaatlichung, Beschlagnahmung usw.)
  • Während Rennen und Regatten, einschließlich der Vorbereitung darauf – kann rückversichert werden
  • Die Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden, die der Versicherte auf dem gecharterten Schiff verursacht.

Alles, was Sie über Kaution, Stornierung und Reiseversicherung wissen müssen

Wann kann ich die Kautionsversicherung spätestens abschließen?

Wer kann eine Kautionsversicherung abschließen?

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Simona

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Bedingungen zur charterkautionsversicherung.

Bedingungen als Download

Der Versicherer:  R+V Allgemeine Versicherung AG  Raiffeisenplatz 1 / 65189 Wiesbaden

übernimmt im Auftrag der Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker Versicherungsmakler GmbH als Versicherungsnehmer die Garantie zur Absicherung von Yachtcharterkautionen zur Erstattung der ganzen oder eines Teils der vom Charterer an den Vercharterer aufgrund des beschriebenen Vertrages geleisteten Kaution, unter der Voraussetzung, dass:

  • die Kaution durch den Charterer in bar oder per Kreditkarte / Scheck und belegt durch eine Quittung des Vercharterers an diesen erbracht wurde
  • der Charterer die Miete für die gecharterte Yacht in voller Höhe, nachgewiesen durch Vorlage geeigneter Belege, gezahlt hat, 
  • der Skipper zur Laufzeit des Chartervertrags im Besitz eines für das Fahrzeug und/oder für das Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenen Führerscheins ist,
  • der Vercharterer sich weigert, wegen Schäden an der Yacht, die während des Charterzeitraumes durch den Charterer bzw. die Crew verursacht wurden, die erhaltene Kaution ganz oder teilweise an den Charterer zurück zu zahlen.

Die Garantie ist auf den vom Charterer beschriebenen Kautionsbetrag beschränkt. Die Erstattung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Charterer mit der aufgrund des beschriebenen Vertrages gecharterten Yacht:

  • selbstständig Chartertörns gegen Entgelt organisiert oder im Auftrag einer Charterfirma gegen Entgelt oder einen anderen geldwerten Vorteil die Yacht führt (auf Anfrage möglich, gern telefonisch oder per Mail),
  • oder an Regatten teilnimmt (auf Anfrage möglich),

Grundsätzlich erfolgt keine Erstattung aus dieser Garantie,

  • wenn der Charterer den Schaden an der gecharterten Yacht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat,
  • der Schaden an der gecharterten Yacht durch Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Beschlagnahme von hoher Hand oder durch Kernenergie (Radioaktivität) mit herbeigeführt wurde,
  • für Schäden aufgrund einer Fäkalientankverstopfung.

Stand 10/2018

Wir bitten ausdrücklich darum, dass Sie bei der Charterbasis die Existenz dieser Garantieversicherung nicht erwähnen. Verhalten Sie sich immer so, als hätten Sie keine Absicherung. Prüfen Sie genau, warum der Vercharterer Ihnen die Kaution nicht zurückzahlt.

Beibootdiebstahl ist sofort nachweisbar polizeilich zu melden.

Es versteht sich von selbst, dass über diese Garantieabsicherung nur der Verlust Ihrer Kaution wegen Schäden an der gecharterten Yacht abgesichert ist und nicht solche Kosten für Nebenleistungen – wie z. B. Reinigung, Miete für Bettzeug, Auflösung einer Fäkalientankverstopfung oder Kraftstoffverbrauch und zwar auch dann nicht, wenn diese Kosten über die Kaution verrechnet werden.

Denken Sie bitte auch daran, dass Sie in der Regel gemäß Chartervertrag nicht dazu verpflichtet sind, für Abnutzung und Verschleißschäden an der Yacht aufzukommen.

Die Schadenmeldung muss spätestens 1 Monat nach Törnende per Mail, Fax oder Post an die Hamburger Yacht-Versicherung erfolgen.

Volltextsuche auf der Website

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Versicherungen

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Der richtige Versicherungsschutz für Ihren Törn

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Kautionsversicherung, einer Skipper-Haftpflichtversicherung und einer Reisestornoversicherung.

Kautionsversicherung

Bei jedem Törn können kleinere oder größere Schäden schnell entstehen, eine kurze Unachtsamkeit genügt oft schon. Daher muss bei jedem Törn vor Ort eine Kaution hinterlegt werden.

Wenn Sie eine Kautionsversicherung abgeschlossen haben, wird im Falle eines Schadens die vor Ort hinterlegte Kaution einbehalten, bis Sie den Schaden über Ihre Versicherung abgewickelt haben. Danach erhalten Sie Ihre Kaution – je nach Versicherungsbedingungen – ganz bzw. anteilig zurück.

Verweigert die Versicherung die Zahlung oder haben Sie keine Kautionsversicherung abgeschlossen, kann es zu Unstimmigkeiten und Schuldzuweisungen innerhalb der Crew kommen, was einem traumhaften Urlaub im Nachhinein einen negativen Beigeschmack verleiht.

Wir empfehlen die Pitter Kautionsabgeltung

Um Ihnen einen sorgenfreien Törn zu ermöglichen, haben wir unsere Pitter Kautionsabgeltung ins Leben gerufen. Sie bezahlen einmalig einen Betrag entsprechend der Größe der gebuchten Yacht und damit sind Schäden an der Yacht, Segelschäden (Hauptsegel und Genoa) sowie Schäden am Beiboot inkl. Außenborder abgedeckt.

Schicken Sie uns eine Anfrage an [email protected] und wir erstellen für Sie gerne ein persönliches Angebot.

Ihre Vorteile bei Abschluss der Pitter Kautionsabgeltung:

  • Keine Hinterlegung der Kaution vor Ort nötig (Ausnahme: Sardinien, Marina Dell’Isola)
  • Keine Schadensabwicklung mit der Versicherung, darum kümmern wir uns

Unsere Pitter Kautionsabgeltung ist an folgenden Stützpunkten gültig:

  • Kroatien: Veruda & Polesana (Pula), Zadar, Biograd, Vodice, Jezera (Murter), Trogir, Split
  • Italien: Castellammare di Stabia, Elba, Sardinien
  • Griechenland: Korfu, Lefkas, Volos
  • Spanien: Palma de Mallorca

Bootscharter - Stornoversicherung von Allianz Partners

Sie haben nun Ihren Traumurlaub gebucht und die Vorfreude ist groß! Denken Sie bitte auch daran, dass unvorhersehbare Ereignisse jeden treffen und zu unerwarteten Kosten führen können.

Schließen Sie deshalb noch heute die  Bootscharter Storno Versicherung ab und versichern Sie sich gegen hohe Stornokosten im Fall einer Erkrankung (inkl. Covid-19) kurz vor Urlaubsantritt oder andere Gründe, die Sie oder Ihre Crewmitglieder am Antritt Ihres Törns hindern könnten.

Weitere Partner für Versicherungen:

  • Fairwinds.blue

WIR SCHÄTZEN IHRE PRIVATSPHÄRE!

Wir und unsere Partner verwenden Technologien wie z. B. Cookies, um personenbezogene Daten wie IP-Adressen oder Browserinformationen zu verarbeiten, damit die Werbung, die Sie sehen, personalisiert werden kann. Dies hilft uns, Ihnen relevantere Werbung zu zeigen und Ihr Internet-Erlebnis zu verbessern. Wir verwenden sie auch, um Ergebnisse zu messen oder den Inhalt unserer Website anzupassen. Da wir Ihre Privatsphäre schätzen, bitten wir Sie hiermit um Ihre Zustimmung zur Verwendung dieser Technologie.

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KONTAKTIEREN SIE UNS

Pitter Gesellschaft m.b.H. Raimund-Obendrauf-Straße 30 8230 Hartberg, Österreich

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Buchungszentrale Österreich: +43 3332 66 240

E-Mail: Pitter Yachtcharter

Gebührenfrei (aus Deutschland): 0800 182 1868

Gebührenfrei (aus der Schweiz): 0800 564 120

Gebührenfrei (aus Italien): 800 172 693

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Charter-Versicherungen

Yachtcharter versicherungen.

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Erklärung Kautionsversicherung:

Grundsätzlich schliessen die Charterstützpunkte für die Yachten Ihrer Flotten sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch eine Kaskoversicherung ab. Vereinfacht gesagt, deckt die Haftpflichtversicherung Schäden an fremden Yachten, Hafeneinrichtungen oder fremden Personen ab. Die Kaskoversicherung deckt Schäden am gecharterten Schiff ab – dabei gibt es immer einen Selbstbehalt. Für diesen Selbstbehalt, der nicht von der Kaskoversicherung gedeckt ist, hinterlegt der Charterkunde eine Kaution.

Wir empfehlen grundsätzlich, diese Kaution mit einer Kautionsversicherung abzusichern. In einigen Fällen bieten die Chartergesellschaften diese selbst an – in Form eines “Damage Waivers”: Wer diesen kauft, muss weniger Kaution hinterlegen. In den meisten Fällen empfiehlt sich der Abschluss einer externen Kautionsversicherung.

Weitere empfehlenswerte Versicherungen:

– Skipperhaftpflichtversicherung

– Charter-Reiserücktrittsversicherung – für den Fall, dass Skipper oder Crewmitglieder krank werden

– Auslandsreisekrankenversicherung, evtl. auch Reiseunfallversicherung

Reiserücktrittsversicherung und Auslandsreise-Krankenversicherung sind natürlich auch für Gäste, die eine Luxusyacht mit Crew chartern, unbedingt empfehlenswert!

Versicherungsanträge hier online abschließen. Bei Rückfragen zu den einzelnen Versicherungen, bitte den Anbieter direkt kontaktieren:

FAIRWINDS.blue ist die Charter-Versicherung von Skippern für Skipper!

Die Crew der Hamburger Yachtversicherung macht Ihren Chartertörn wasserdicht!

Pantaenius hat einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihren Chartertörn entwickelt.

Speziell für unsere Schweizer Kunden!

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Charterversicherungen beantragen

Versicherung für charterskipper.

Versicherung für Charterskipper, die ein Boot mieten, und mit Freunden unentgeltlich im Urlaub segeln.

Versicherungsnehmer muss der Skipper sein!

Bitte füllen Sie die Felder aus und wählen Sie die gewünschte Versicherung. Sie stellen Ihren eigenen Versicherungsschutz zusammen. Beachten Sie, dass jedes Versicherungsprodukt unterschiedliche Risiken versichert.

Auf dieser Seite können Sie Ihre Charterversicherung nur abschließen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder in Südtirol haben!

Den Antrag für unsere Internationalen Kunden finden Sie hier:

→ Antrag Charterskipper International

Kontaktdaten

Ich beantrage gemäß den Vertragsinformationen A und den besonderen YACHT-POOL Versicherungsbedingungen folgende Sparten:

Tipp: Beachten Sie die hohen Kosten bei Personenschäden im Ausland und daß Sie unbegrenzt persönlich haften!

Bitte beachten Sie:

Da die Kautionssummer über € 5.000 liegt, ist ein Online-Antrag nicht möglich. Wir senden Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Charter-Kautions-Versicherung zu. Bitte tragen Sie unten die gewünschte Kautionssumme ein. Falls Sie weitere Versicherungen beantragt haben, sind wir um schnellstmögliche Bearbeitung bemüht.

Details zur Charter-Rücktritt

Da die Gesamtkosten Ihrer Charter über € 15.000 liegen, ist ein Online-Antrag nicht möglich. Wir senden Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Charter-Rücktritt-Versicherung zu. Bitte beantworten Sie die nachstehen Fragen. Falls Sie weitere Versicherungen beantragt haben, sind wir um schnellstmögliche Bearbeitung bemüht.

Buch-Bestellung

Autor Dr. Schöchl

SEPA Zahlung (nicht Schweiz)

Ich ermächtige YACHT-POOL, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift wiederkehrend einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von YACHT-POOL auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die gesetzliche Versicherungssteuer ist in den Versicherungsprämien eingeschlossen.

Banküberweisung (nur Schweiz)

Versicherungsbeginn, erklärungen.

Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH. Eine Nutzung der Internetseiten der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen Die Datenschutzerklärung der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

a) personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

b) betroffene Person Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

c) Verarbeitung Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

d) Einschränkung der Verarbeitung Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

e) Profiling Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

f) Pseudonymisierung Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

h) Auftragsverarbeiter Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

i) Empfänger Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

j) Dritter Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

k) Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH

Schützenstr. 9

85521 Ottobrunn

Deutschland

Tel.: +498974673480

E-Mail: [email protected]

Website: www.yacht-pool.de

3. Cookies Die Internetseiten der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen Die Internetseite der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Registrierung auf unserer Internetseite Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.

Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.

Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.

6. Abonnement unseres Newsletters Auf der Internetseite der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wird den Benutzern die Möglichkeit eingeräumt, den Newsletter unseres Unternehmens zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der hierzu verwendeten Eingabemaske.

Die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH informiert ihre Kunden und Geschäftspartner in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über Angebote des Unternehmens. Der Newsletter unseres Unternehmens kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn (1) die betroffene Person über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und (2) die betroffene Person sich für den Newsletterversand registriert. An die von einer betroffenen Person erstmalig für den Newsletterversand eingetragene E-Mail-Adresse wird aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren versendet. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als betroffene Person den Empfang des Newsletters autorisiert hat.

Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Computersystems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, um den(möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse einer betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können und dient deshalb der rechtlichen Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnenten des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine diesbezügliche Registrierung erforderlich ist, wie dies im Falle von Änderungen am Newsletterangebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Das Abonnement unseres Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die die betroffene Person uns für den Newsletterversand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen vom Newsletterversand abzumelden oder dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf andere Weise mitzuteilen.

7. Newsletter-Tracking Die Newsletter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden.

Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die diesbezügliche gesonderte, über das Double-Opt-In-Verfahren abgegebene Einwilligungserklärung zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des Newsletters deutet die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH automatisch als Widerruf.

8. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite Die Internetseite der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

9. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

10. Rechte der betroffenen Person a) Recht auf Bestätigung Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

b) Recht auf Auskunft Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

die Verarbeitungszwecke die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

c) Recht auf Berichtigung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben. Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH wenden.

g) Recht auf Widerspruch Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeitet die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter der Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Deutscher YACHT-POOL Versicherungsservice GmbH angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

11. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

12. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Facebook Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.

Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.

Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.

Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.

13. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google AdSense Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Google AdSense integriert. Google AdSense ist ein Online-Dienst, über welchen eine Vermittlung von Werbung auf Drittseiten ermöglicht wird. Google AdSense beruht auf einem Algorithmus, welcher die auf Drittseiten angezeigten Werbeanzeigen passend zu den Inhalten der jeweiligen Drittseite auswählt. Google AdSense gestattet ein interessenbezogenes Targeting des Internetnutzers, welches mittels Generierung von individuellen Benutzerprofilen umgesetzt wird.

Betreibergesellschaft der Google-AdSense-Komponente ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Der Zweck der Google-AdSense-Komponente ist die Einbindung von Werbeanzeigen auf unserer Internetseite. Google-AdSense setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit der Setzung des Cookies wird der Alphabet Inc. eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-AdSense-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-AdSense-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Werbung und der Abrechnung von Provisionen an die Alphabet Inc. zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält die Alphabet Inc. Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die der Alphabet Inc. unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass die Alphabet Inc. ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von der Alphabet Inc. bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Google AdSense verwendet zudem sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in Internetseiten eingebettet wird, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen, wodurch eine statistische Auswertung durchgeführt werden kann. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die Alphabet Inc. erkennen, ob und wann eine Internetseite von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche Links von der betroffenen Person angeklickt wurden. Zählpixel dienen unter anderem dazu, den Besucherfluss einer Internetseite auszuwerten.

Über Google AdSense werden personenbezogene Daten und Informationen, was auch die IP-Adresse umfasst und zur Erfassung und Abrechnung der angezeigten Werbeanzeigen notwendig ist, an die Alphabet Inc. in die Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert und verarbeitet. Die Alphabet Inc. gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Google-AdSense wird unter diesem Link https://www.google.de/intl/de/adsense/start/ genauer erläutert.

14. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.

Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz "_gat._anonymizeIp". Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.

Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.

Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.

Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.

15. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google+ Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite als Komponente die Google+ Schaltfläche integriert. Google+ ist ein sogenanntes soziales Netzwerk. Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Google+ ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Google+ ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google+ Schaltfläche integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google+ Schaltfläche veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Google+ Schaltfläche von Google herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird. Genauere Informationen zu Google+ sind unter https://developers.google.com/+/ abrufbar.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Google+ eingeloggt ist, erkennt Google mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Google+ Schaltfläche gesammelt und durch Google dem jeweiligen Google+-Account der betroffenen Person zugeordnet.

Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Google+-Buttons und gibt damit eine Google+1 Empfehlung ab, ordnet Google diese Information dem persönlichen Google+-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten. Google speichert die Google+1-Empfehlung der betroffenen Person und macht diese in Übereinstimmung mit den von der betroffenen Person diesbezüglich akzeptierten Bedingungen öffentlich zugänglich. Eine von der betroffenen Person auf dieser Internetseite abgegebene Google+1-Empfehlung wird in der Folge zusammen mit anderen personenbezogenen Daten, wie dem Namen des von der betroffenen Person genutzten Google+1-Accounts und dem in diesem hinterlegten Foto in anderen Google-Diensten, beispielsweise den Suchmaschinenergebnissen der Google-Suchmaschine, dem Google-Konto der betroffenen Person oder an sonstigen Stellen, beispielsweise auf Internetseiten oder im Zusammenhang mit Werbeanzeigen, gespeichert und verarbeitet. Ferner ist Google in der Lage, den Besuch auf dieser Internetseite mit anderen bei Google gespeicherten personenbezogenen Daten zu verknüpfen. Google zeichnet diese personenbezogenen Informationen ferner mit dem Zweck auf, die unterschiedlichen Dienste von Google zu verbessern oder zu optimieren.

Google erhält über die Google+-Schaltfläche immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Google+ eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Google+-Schaltfläche anklickt oder nicht.

Ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese eine solche Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Google+-Account ausloggt.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abgerufen werden. Weitere Hinweise von Google zur Google+1-Schaltfläche können unter https://developers.google.com/+/web/buttons-policy abgerufen werden.

16. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google-AdWords Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Google AdWords integriert. Google AdWords ist ein Dienst zur Internetwerbung, der es Werbetreibenden gestattet, sowohl Anzeigen in den Suchmaschinenergebnissen von Google als auch im Google-Werbenetzwerk zu schalten. Google AdWords ermöglicht es einem Werbetreibenden, vorab bestimmte Schlüsselwörter festzulegen, mittels derer eine Anzeige in den Suchmaschinenergebnissen von Google ausschließlich dann angezeigt wird, wenn der Nutzer mit der Suchmaschine ein schlüsselwortrelevantes Suchergebnis abruft. Im Google-Werbenetzwerk werden die Anzeigen mittels eines automatischen Algorithmus und unter Beachtung der zuvor festgelegten Schlüsselwörter auf themenrelevanten Internetseiten verteilt.

Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Der Zweck von Google AdWords ist die Bewerbung unserer Internetseite durch die Einblendung von interessenrelevanter Werbung auf den Internetseiten von Drittunternehmen und in den Suchmaschinenergebnissen der Suchmaschine Google und eine Einblendung von Fremdwerbung auf unserer Internetseite.

Gelangt eine betroffene Person über eine Google-Anzeige auf unsere Internetseite, wird auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person durch Google ein sogenannter Conversion-Cookie abgelegt. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Ein Conversion-Cookie verliert nach dreißig Tagen seine Gültigkeit und dient nicht zur Identifikation der betroffenen Person. Über den Conversion-Cookie wird, sofern das Cookie noch nicht abgelaufen ist, nachvollzogen, ob bestimmte Unterseiten, beispielsweise der Warenkorb von einem Online-Shop-System, auf unserer Internetseite aufgerufen wurden. Durch den Conversion-Cookie können sowohl wir als auch Google nachvollziehen, ob eine betroffene Person, die über eine AdWords-Anzeige auf unsere Internetseite gelangt ist, einen Umsatz generierte, also einen Warenkauf vollzogen oder abgebrochen hat.

Die durch die Nutzung des Conversion-Cookies erhobenen Daten und Informationen werden von Google verwendet, um Besuchsstatistiken für unsere Internetseite zu erstellen. Diese Besuchsstatistiken werden durch uns wiederum genutzt, um die Gesamtanzahl der Nutzer zu ermitteln, welche über AdWords-Anzeigen an uns vermittelt wurden, also um den Erfolg oder Misserfolg der jeweiligen AdWords-Anzeige zu ermitteln und um unsere AdWords-Anzeigen für die Zukunft zu optimieren. Weder unser Unternehmen noch andere Werbekunden von Google-AdWords erhalten Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

Mittels des Conversion-Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die durch die betroffene Person besuchten Internetseiten, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden demnach personenbezogene Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google einen Conversion-Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google AdWords bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, der interessenbezogenen Werbung durch Google zu widersprechen. Hierzu muss die betroffene Person von jedem der von ihr genutzten Internetbrowser aus den Link www.google.de/settings/ads aufrufen und dort die gewünschten Einstellungen vornehmen.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abgerufen werden.

17. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Instagram Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Dienstes Instagram integriert. Instagram ist ein Dienst, der als audiovisuelle Plattform zu qualifizieren ist und den Nutzern das Teilen von Fotos und Videos und zudem eine Weiterverbreitung solcher Daten in anderen sozialen Netzwerken ermöglicht.

Betreibergesellschaft der Dienste von Instagram ist die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2 Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Instagram-Komponente (Insta-Button) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Instagram-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Komponente von Instagram herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Instagram Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist, erkennt Instagram mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Instagram-Komponente gesammelt und durch Instagram dem jeweiligen Instagram-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Instagram-Buttons, werden die damit übertragenen Daten und Informationen dem persönlichen Instagram-Benutzerkonto der betroffenen Person zugeordnet und von Instagram gespeichert und verarbeitet.

Instagram erhält über die Instagram-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Instagram eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Instagram-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Instagram von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Instagram-Account ausloggt.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Instagram können unter https://help.instagram.com/155833707900388 und https://www.instagram.com/about/legal/privacy/ abgerufen werden.

18. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von YouTube Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von YouTube integriert. YouTube ist ein Internet-Videoportal, dass Video-Publishern das kostenlose Einstellen von Videoclips und anderen Nutzern die ebenfalls kostenfreie Betrachtung, Bewertung und Kommentierung dieser ermöglicht. YouTube gestattet die Publikation aller Arten von Videos, weshalb sowohl komplette Film- und Fernsehsendungen, aber auch Musikvideos, Trailer oder von Nutzern selbst angefertigte Videos über das Internetportal abrufbar sind.

Betreibergesellschaft von YouTube ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine YouTube-Komponente (YouTube-Video) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige YouTube-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden YouTube-Komponente von YouTube herunterzuladen. Weitere Informationen zu YouTube können unter https://www.youtube.com/yt/about/de/ abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhalten YouTube und Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist, erkennt YouTube mit dem Aufruf einer Unterseite, die ein YouTube-Video enthält, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch YouTube und Google gesammelt und dem jeweiligen YouTube-Account der betroffenen Person zugeordnet.

YouTube und Google erhalten über die YouTube-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person ein YouTube-Video anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an YouTube und Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem YouTube-Account ausloggt.

Die von YouTube veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abrufbar sind, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch YouTube und Google.

19. Zahlungsart: Datenschutzbestimmungen zu Klarna als Zahlungsart Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Klarna integriert. Klarna ist ein Online-Zahlungsdienstleister, der den Kauf auf Rechnung oder eine flexible Ratenzahlung ermöglicht. Ferner werden von Klarna weitere Services, wie beispielsweise ein Käuferschutz oder eine Identitäts- und Bonitätsprüfung, angeboten.

Betreibergesellschaft von Klarna ist die Klarna Bank AB, Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden.

Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit entweder den „Kauf auf Rechnung“ oder „Ratenkauf“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an Klarna übermittelt. Mit der Auswahl einer dieser Zahlungsoptionen willigt die betroffene Person in diese, zur Abwicklung des Rechnungs- oder Ratenkaufes oder zur Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderliche, Übermittlung personenbezogener Daten ein.

Bei den an Klarna übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich in der Regel um Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer sowie um andere Daten, die zur Abwicklung eines Rechnungs- oder Ratenkaufs notwendig sind. Zur Abwicklung des Kaufvertrages notwendig sind auch solche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung stehen. Insbesondere kann es zum wechselseitigen Austausch von Zahlungsinformationen, wie Bankverbindung, Kartennummer, Gültigkeitsdatum und CVC-Code, Artikelanzahl, Artikelnummer, Daten zu Waren und Dienstleistungen, Preise und steuerliche Abgaben, Angaben zum früheren Kaufverhalten oder sonstige Angaben zur finanziellen Situation der betroffenen Person, kommen.

Die Übermittlung der Daten bezweckt insbesondere die Identitätsüberprüfung, die Zahlungsadministration und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird Klarna personenbezogene Daten insbesondere dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen Klarna und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden von Klarna an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.

Klarna gibt die personenbezogenen Daten auch an verbundene Unternehmen (Klarna Gruppe) und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen.

Zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer Vertragsbeziehung erhebt und nutzt Klarna Daten und Informationen über das bisherige Zahlungsverhalten der betroffenen Person sowie Wahrscheinlichkeitswerte für deren Verhalten in der Zukunft (sogenanntes Scoring). Die Berechnung des Scorings wird auf der Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren durchgeführt.

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber Klarna zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Klarna können unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/policy/data/de_de/data_protection.pdf abgerufen werden.

20. Zahlungsart: Datenschutzbestimmungen zu Sofortüberweisung als Zahlungsart Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Sofortüberweisung integriert. Sofortüberweisung ist ein Zahlungsdienst, der eine bargeldlose Zahlung von Produkten und Dienstleistungen im Internet ermöglicht. Sofortüberweisung bildet ein technisches Verfahren ab, durch welches der Online-Händler unverzüglich eine Zahlungsbestätigung erhält. So wird ein Händler in die Lage versetzt, Waren, Dienstleistungen oder Downloads sofort nach der Bestellung an den Kunden auszuliefern.

Betreibergesellschaft von Sofortüberweisung ist die Klarna Bank AB, Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden.

Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit „Sofortüberweisung“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an Sofortüberweisung übermittelt. Mit einer Auswahl dieser Zahlungsoption willigt die betroffene Person in eine zur Zahlungsabwicklung erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ein.

Bei der Kaufabwicklung über Sofortüberweisung übermittelt der Käufer die PIN und die TAN an die Sofort GmbH. Sofortüberweisung führt sodann nach technischer Überprüfung des Kontostandes und Abruf weiterer Daten zur Prüfung der Kontodeckung eine Überweisung an den Online-Händler aus. Die Durchführung der Finanztransaktion wird dem Online-Händler sodann automatisiert mitgeteilt.

Bei den mit Sofortüberweisung ausgetauschten personenbezogenen Daten handelt es sich um Vorname, Nachname, Adresse, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer oder andere Daten, die zur Zahlungsabwicklung notwendig sind. Die Übermittlung der Daten bezweckt die Zahlungsabwicklung und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird Sofortüberweisung andere personenbezogene Daten auch dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen Sofortüberweisung und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden von Sofortüberweisung unter Umständen an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.

Sofortüberweisung gibt die personenbezogenen Daten gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen.

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber Sofortüberweisung zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Sofortüberweisung können unter https://www.klarna.com/sofort/datenschutz/ abgerufen werden.

21. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

22. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

23. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

24. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

25. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Entwickelt von den LegalTech Spezialisten von Willing & Able, die auch das System zur Abbildung der gesetzlich vorgesehenen Schulungen entwickelt haben. Die Texte des Datenschutzerklärungs-Generators wurden von Prof. Dr. h.c. Heiko Jonny Maniero und Rechtsanwalt Christian Solmecke erstellt und publiziert.

Ich erkläre, dass ich die YACHT-POOL Vertragsinformationen A und die Versicherungsbedingungen B hier heruntergeladen und gelesen habe und diese akzeptiere. Die Versicherung kann nicht mehr gekündigt werden, wenn der Versicherungszeitraum bereits begonnen hat.

Zusammenfassung

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  • +49 (0) 89 / 7467 34 80
  • +49 (0) 89 / 7467 34 99
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  1. Charterkaution

    Sichern Sie die Charterkaution. Charteryachten sind in der Regel vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart. In der Regel entspricht die Selbstbeteiligung der zu hinterlegenden Kaution des Charterers.

  2. Charterkaution-Versicherung: günstig absichern

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    Die Charter-Kautionsversicherung greift bei Schadensfällen auf einer gecharterten Yacht und schützt den Charterer vor dem Verlust der Kautionssumme.

  5. Charterversicherungen

    Die Kautionsversicherung sichert das Einbehalten der im Charter-Vertrag vereinbarten Kaution bei Schäden an der Yacht ab - günstig und effizient.

  6. Skipper Haftpflicht & Kautionsversicherung für Yachtcharter

    Die Kautionsversicherung schützt vor dem Verlust der Kaution aufgrund von Schäden, Diebstahl oder Teilverlust der Yacht. Die Deckungssummen liegen zwischen 1.000 € und 20.000 €, die Kosten belaufen sich in der Regel auf 7-15 % der Kautionssumme.

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  8. Wer fragt gewinnt!

    Die angebotenen Kautionsversicherungen sind vorsichtig ausgedrückt sehr unterschiedlich. Die verschiedenen Konditionen machen es dem Laien auch nicht leichter, die Versicherungsleistung im Schadensfall richtig zu bewerten. Hinterfragen macht absolut Sinn! Ocean 7 - Vergleich Charter-Kautionsversicherungen. PDF Beitrag herunterladen. Schlagwörter :

  9. Kautionversicherung bei Bootsmiete Yacht Charter Windkracht 5

    Wenn Sie bei Yachtcharter Windkracht 5 eine Yacht mieten müssen Sie vor Abfahrt eine Kautionssumme (in Höhe von € 1.000,- bis € 1.750,-) in bar oder mit PIN oder Kreditkarte hinterlegen. Als Yachtcharter Windkracht 5 empfehlen wir eine Kautionsversicherung. Haben Sie schon eine Yachtpool Versicherung?

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  12. Charterversicherungen

    Charter-Kautionsversicherung. Sie leistet bei Schäden an der von Ihnen gecharterten Yacht, z.B. bei Lackkratzer, Segel-, Motor-, Getriebeschäden oder Verlust eines Fenders etc., wenn die Chartergesellschaft die geleistete Kaution ganz oder teilweise einbehält.

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  15. Versicherungen beim Yacht-Charter

    Abhängig von der hinterlegten Kaution, kostet die Kautionsversicherung je nach Anbieter zwischen 75 Euro (500 Euro Kaution) bis 685 Euro (8.000 Euro Kaution). Für eine Zusatzprämie von 20 Euro kann das Beiboot mit eingeschlossen werden. Höhere Kautionssummen können auf Anfrage abgesichert werden.

  16. Kundenerfahrungen mit der Kautionsversicherung

    Wenn Sie eine Yacht von einem Charterunternehmen mieten, müssen Sie eine Kaution hinterlegen. Dabei handelt es sich um eine rückzahlbare Kaution, von der im Falle von Schäden am Boot oder an der Ausrüstung Geld abgezogen wird.

  17. Skippertipps: Charter-Kaution

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    Die Kautionsversicherung deckt den teilweisen oder vollständigen Verfall der Kaution bei Zerstörung oder Beschädigung des gecharterten Bootes durch Fahrlässigkeit des Skippers oder der Crew. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Versicherung des Außenbordbootes einschließlich Außenbordmotor, Gelcoat, Basissegel und Vignette. Wenn Sie ...

  19. Versicherungen für Boote, Yachten und Skipper

    Es wurden die weiteren Spezialversicherungen wie die Charter-Kautionsversicherung, Charter-Rücktrittsversicherung und eine Reihe weiterer Deckungskonzepte entwickelt. In Fachkreisen wurde YACHT-POOL somit zum Pionier der Charterversicherungen und wurde zum Trendsetter der Wassersportversicherungen.

  20. Bedingungen Charterkaution

    Wir bitten ausdrücklich darum, dass Sie bei der Charterbasis die Existenz dieser Garantieversicherung nicht erwähnen. Verhalten Sie sich immer so, als hätten Sie keine Absicherung. Prüfen Sie genau, warum der Vercharterer Ihnen die Kaution nicht zurückzahlt.

  21. Versicherungsschutz für Segler

    Der richtige Versicherungsschutz für Ihren Törn. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Kautionsversicherung, einer Skipper-Haftpflichtversicherung und einer Reisestornoversicherung.

  22. Charter-Versicherungen

    Beim Chartern einer Yacht muss von den Yachtcharter-Crews grundsätzlich eine Kaution hinterlegt werden. Diese deckt bei Kaskoschäden die Eigenbeteiligung ab. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Charter-Kautionsversicherung.

  23. Charter-Versicherungen beantragen

    Versicherung für Charterskipper, die ein Boot mieten, und mit Freunden unentgeltlich im Urlaub segeln. Versicherungsnehmer muss der Skipper sein! Erhalten Sie für Ihre Skipper-Tätigkeit Entgelt, ist unsere Profi-Skipper-Versicherung die richtige Absicherung für Sie.